Das hat zur Folge, dass Basistarifpatienten nach dem Gebührensatz der PKV abgerechnet werden und der Versicherte die Differenz der nicht erstattungsfähigen Leistungen des Arztes selber trägt.
Die Beiträge für den Basistarif sind begrenzt und orientieren sich an
den Höchstsätzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Basistarif soll eine soziale
Absicherung für Personen mit niedrigem Einkommen darstellen und den Zugang zu einer
Krankenversicherung ermöglichen.
Viele Versicherte entscheiden sich dafür, vom Basistarif zurück zu ihrem vorherigen Tarif zu wechseln, da jener als alles andere als kostengünstig angesehen wird.